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Gewerkschaft der Sozialverwaltung
Landesverband Sachsen

Freizeit-Gruppen-Unfallversicherung

Mit der Mitgliedschaft in der GdV erwerben Sie gleichzeitig den Anspruch auf eine Unfallversicherung in Ihrer Freizeit.

Die GdV-Bundesleitung hat mit der DBV-winterthur mit Wirkung vom 03. 08 2011 einen Vertrag „FREIZEIT-GRUPPEN-UNFALLVERSICHERUNG“ unter der Versicherungsnummer 970221184-8 abgeschlossen.

Versicherer ist:

AXA Konzern AG
Frankfurter Straße 50

65178 Wiesbaden

Versicherungsleistungen sind:

  • 1000,- Euro für den Todesfall
  • 5000,- Euro für den Invaliditätsfall bei Ganzinvalidität; bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.
    Für RuheständlerInnen und RentnerInnen ist eine Invaliditätsleistung nicht mitversichert, mit Asunahme derjenigen, die in einem Arbeits-/Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis stehen.
  • 5,00 Euro Krankenhaustagegeld
    Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich die/der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.
  • 2500,- Euro Bergungskosten je versicherte Person
  • bis 1000,- Euro Kurkosten

Der Versicherungsschutz der/des einzelnen erlischt zum nächsten Monatsersten wenn die/der Versicherte aus der Gewerkschaft der Sozialverwaltung – GdV - ausscheidet.

Die vorstehenden Angaben stellen nur einen Auszug aus dem geschlossenen Vertrag dar. Die Landesvorsitzenden haben eine Kopie des Vertrages erhalten.

Eine Vertragspolice oder ein Ausweis wird vom Versicherer nicht ausgestellt .Im Schadensfall wendet sich das GdV-Mitglied mit Unfallanzeige über den Landesverband an den Versicherer.

 

 

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Stand: 30.09.2012